Allgemeine Geschäftsbedingungen der TOUGH Training GmbH für die digitale TOUGH Trainingsplattform für sicherheitsrelevante Themen

Im Folgenden werden der Vertragspartner der TOUGH Training GmbH als „Kunde“ und die TOUGH Training GmbH als „Schulungsanbieter“ bezeichnet. Kunde und Schulungsanbieter gemeinsam werden zusammen auch als „Parteien“ oder einzeln als „Partei“ bezeichnet.

1. Geltungsbereich dieser AGB

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, die der Schulungsanbieter mit seinen Kunden, die Unternehmer oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind, abschließt und die Lizenzierung und Nutzung der digitalen Trainingsplattform, auf der der Kunde die von ihm gebuchten Digitalen Trainingsanwendungen zum Zwecke der Schulung und des Trainings für sicherheitsrelevante Themen durchführen kann, betreffen (im Folgenden: Digitale Trainingsanwendungen). Der Schulungsanbieter bietet für den jeweiligen Schulungs- und Trainingsbereich verschiedene Schulungsmodule an, deren konkrete Inhalte in der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Webshop und auf der Website des Schulungsanbieters hinterlegt sind. Die Nutzung der digitalen Trainingsanwendungen durch den Kunden wird befristet im Rahmen eines SaaS-Modells vereinbart.

    Die durch den Kunden konkret gebuchten digitalen Trainingsanwendungen ergeben sich aus den Bestelldokumenten. Die Lizenzierung und Nutzung der digitalen Trainingsanwendungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Schulungsanbieter.

2. Nachweis Unternehmereigenschaft des Kunden

Die digitale Trainingsplattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Wir können daher vor Vertragsschluss verlangen, dass Sie uns Ihre Unternehmereigenschaft ausreichend nachweisen, z. B. durch Angabe Ihrer UST-ID-Nr. oder durch sonstige geeignete Nachweise. Die für den Nachweis erforderlichen Daten sind von Ihnen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

3. Vertragsschluss / Online Buchungsvorgang

  1. Die Lizenzierung bzw. Buchung der digitalen Trainingsanwendungen im jeweiligen Umfang ist ausschließlich über den Webshop möglich.

  2. Die Darstellung der digitalen Trainingsanwendungen im Webshop bzw. auf der Website des Schulungsanbieters stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, ein verbindliches Angebot über die Buchung einer dort dargestellten digitalen Trainingsanwendungen (im Jeweiligen Umfang) abzugeben

  3. Der Buchungsvorgang / Vertragsschluss gestaltet sich wie folgt:

    1. Der Kunde wählt zunächst alle gewünschten digitalen Trainingsanwendungen (Inhalt, Anzahl der Lizenzen)) die er lizenzieren möchte, aus und gibt erforderliche Angaben ein. Bevor er eine verbindliche Bestellung aufgibt, kann der Kunde die Lizenzen für die ausgewählten digitalen Trainingsanwendungen (Inhalt, Anzahl) unverbindlich in den Warenkorb legen.
    2. Den Inhalt des Warenkorbs kann der Kunde jederzeit unverbindlich ansehen und die Lizenzen für die ausgewählten digitalen Trainingsanwendungen jederzeit wieder aus dem Warenkorb entfernen oder die Art und /oder Anzahl der zu lizenzierenden digitalen Trainingsanwendungen reduzieren oder erhöhen. Der gesamte Bestellvorgang lässt sich jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen.
    3. Entschließt sich der Kunde die ausgewählten digitale Trainingsanwendungen im Warenkorb (Inhalt, Anzahl) zu lizenzieren, kann er auf den Button „Fortsetzen“ klicken und auswählen, ob er den Vorgang als registrierter Kunde mit seinem bereits erstellten Benutzerkonto bei der Digitalen Trainingsplattform oder unter Erstellung eines neues Benutzerkonto fortsetzen möchte.
    4. Anschließend kann der Kunde auf der Website „Zahlung“ unverbindlich die Zahlungsmethode auswählen.
    5. Wenn der Kunde die digitale Trainingsanwendungen im Warenkorb lizenzieren möchte, prüft er auf der entsprechenden Webseite („Bestelldaten prüfen“) nochmals die eingegebenen Daten und korrigiert ggf. Eingabefehler. Um seine Bestellung verbindlich abzugeben, kann der Kunde den Button „Kostenpflichtig bestellen“ anklicken und akzeptiert zuvor diese zur Verfügung gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    6. Mit Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die gewünschten digitalen Trainingsanwendungen ab.
    7. Unmittelbar nach Erhalt des verbindlichen Angebots bestätigt der Schulungsanbieter dem Kunden den Eingang seiner Buchung mittels einer automatischen Buchungsbe-stätigung per E-Mail. Die Bestätigung des Eingangs der Buchung stellt grundsätzlich keine Vertragsannahme dar, sondern dokumentiert lediglich, dass die Buchung des Kunden eingegangen ist.
    8. Der Vertrag kommt erst mit dem Erhalt der Anmeldebestätigung zustande (anders bei Kreditkartenzahlung und Sepa-Lastschrift, hierzu Ziffer ix.). Falls der Schulungsanbieter die Buchung nicht innerhalb einer Frist von 5 Tagen annimmt, wird die Buchung des Kunden gegenstandslos.
    9. Sollte der Kunde die Zahlungsmethode „Kreditkatenzahlung“ oder „Sepa-Lastschrift“ wählen, kommt der Vertrag bereits mit der Zahlungsaufforderung zustande.

4. Leistungen des Schulungsanbieters

  1. Hauptleistungspflicht des Schulungsanbieters ist es, dem Kunden für die vereinbarte Laufzeit den Zugriff auf die Digitale Trainingsplattform und die vom Kunden gebuchten digitalen Trainingsanwendungen über das Internet zu ermöglichen. Die Digitale Trainingsplattform wird dabei in der allgemein verfügbaren und von Zeit zu Zeit aktualisierten Version bereitgestellt. Der Leistungsumfang der gebuchten digitalen Trainingsanwendungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Die technische Art und Weise des Zugriffs, insbesondere die Authentifizierung und Autorisierung des Kunden, ist in der jeweiligen Leistungsbeschreibung beschrieben.
  2. Übergabepunkt für die Leistungen des Schulungsanbieters ist der Router-Ausgang des vom Schulungsanbieter genutzten Rechenzentrums zum Internet. Für die Anbindung an das Internet, das Bereitstellen oder das Aufrechterhalten der Netzverbindung zum Rechenzentrum sowie das Beschaffen und Bereitstellen von Netzzugangskomponenten für das Internet auf der Seite des Kunden ist der Kunde verantwortlich. Dies ist nicht Bestandteil der Leistungen des Schulungsanbieters.
  3. Soweit der Schulungsanbieter dem Kunden außerhalb der digitalen Schulung Schulungsmaterialien zur Verfügung stellt, ist das in der jeweiligen Leistungsbeschreibung ausgeführt.
  4. Das Schulungsmaterial der digitalen Trainingsanwendungen darf weder im Original kopiert bzw. digitalisiert noch an Dritte weitergegeben werden.
  5. Der Schulungsanbieter ist berechtigt, die Digitale Trainingsplattform nach eigenem Ermessen weiterzuentwickeln, zu aktualisieren und Änderungen vorzunehmen, soweit hierdurch die vertraglich vereinbarten Hauptleistungen nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

5. Einräumung von Nutzungsrechten, Lizenzmodell

  1. Der Schulungsanbieter räumt dem Kunden ein nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares und zeitlich auf die Laufzeit von sechs (6) Monaten ab Zahlung der Vergütung beschränktes Recht ein, die vom Schulungsanbieter bereitgestellten digitalen Trainingsanwendungen in dem vertraglich vereinbarten Umfang über das Internet zu nutzen. Dies umfasst das Recht zum Zugriff auf die digitalen Trainingsanwendungen über das Internet.
  2. Das Nutzungsrecht ist auf die eigenen Geschäftszwecke des Kunden beschränkt und darf ausschließlich durch die in den Bestelldokumenten benannten berechtigten Nutzer ausgeübt werden (hierzu Ziffer 5 (3)). Eine Nutzung für Dritte oder im Rahmen von Outsourcing-, Service-Provider- oder sonstigen Dienstleistungsbeziehungen zugunsten Dritter ist ausgeschlossen. Die Weitergabe von Zugangsdaten sowie die Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Dekompilierung oder sonstige Formen der Verwertung der digitalen Trainingsanwendungen ausgeschlossen.
  3. Das Recht zur Nutzung gilt für die in den Bestelldokumenten festgelegte Anzahl berechtigter Nutzer. Ein berechtigter Benutzer ist jeweils eine namentlich benannte, natürliche Person. Ein Wechsel der einem berechtigten Benutzer zugeordneten natürlichen Person ist nur nach vorheriger Zustimmung durch den Schulungsanbieter zulässig.
  4. Bei der Nutzung der digitalen Trainingsanwendungen ist dem Kunden Folgendes untersagt: (1) das Kopieren, Übersetzen, Disassemblieren, Dekompilieren, Zurückentwickeln oder anderweitiges Modifizieren jedweder Teile der digitalen Trainingsanwendungen, (2) das Hochladen von Inhalten, Daten oder Informationen, die gesetzeswidrig, schädigend, bedrohend, verletzend, belästigend, unerlaubt oder beleidigend sind, das Recht der Privatsphäre oder das Persönlichkeitsrecht eines Dritten missachten, hasserfüllt oder diskriminierend gegenüber bestimmten Rassen oder Volksgruppen oder anderweitig anstößig sind, (3) die Verletzung der Rechte einer natürlichen Person oder juristischen Person am jeweiligen geistigen Eigentum, (4) die Störung oder Unterbrechung der digitalen Trainingsanwendungen, (5) das Umgehen von Benutzerauthentifizierungen oder von Sicherheitsfunktionen der digitalen Trainingsanwendungen oder eines damit verbundenen Hosts, Netzwerks oder Kontos, (7) eine Nutzung der digitalen Trainingsanwendungen, die gegen geltende Gesetze verstößt, oder (8) das Autorisieren eines Dritten, abgesehen von den Rechten für definierte Nutzer gemäß der jeweils getroffenen Vereinbarung, zur Verwendung der Benutzeridentifizierungen, Codes, Kennwörter, Verfahren und Benutzerschlüssel, die dem Kunden für den Zugriff auf die digitalen Trainingsanwendungen ausgestellt oder von ihm ausgewählt wurden.
  5. Der Schulungsanbieter ist berechtigt, den Zugang des Kunden zur digitalen Trainingsanwendungen vorübergehend zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine vertrags- oder rechtswidrige Nutzung bestehen. Der Schulungsanbieter informiert den Kunden unverzüglich über die bevorstehende Sperrung und die Gründe der Sperrung und gibt dem Kunden Gelegenheit dazu Stellung zu beziehen. Ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine Information des Kunden und Aufforderung zur Stellungahme vor Sperrung nicht möglich, informiert der Schulungsanbieter den Kunden mit bzw. unverzüglich nach Sperrung und gibt dem Kunden Gelegenheit zur Stellungnahme.
  6. Sämtliche Rechte an den digitalen Trainingsanwendungen, insbesondere Urheberrechte, verbleiben beim Schulungsanbieter. Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte bleiben dem Schulungsanbieter vorbehalten.
  7. Hat der Schulungsanbieter hinreichende Anhaltspunkte, dass der Kunde diese Nutzungsbestimmungen bzw. die mit ihm vereinbarten Lizenzbestimmungen nicht einhält, wird der Kunde dem Schulungsanbieter auf dessen Verlangen hin - mit angemessener Frist - ermöglichen, den ordnungsgemäßen Einsatz und die ordnungsgemäße Nutzung der lizenzierten digitalen Trainingsanwendungen zu überprüfen, insbesondere daraufhin, ob der Kunde die digitalen Trainingsanwendungen qualitativ und quantitativ im Rahmen der von ihm erworbenen Lizenzen nutzt. Hierzu wird der Kunde dem Schulungsanbieter unter Beachtung des Daten- und Geheimnisschutzes Auskunft erteilen, Einsicht in relevante Dokumente und Unterlagen gewähren sowie eine Überprüfung der eingesetzten Hardware- und Softwareumgebung durch den Schulungsanbieter oder eine vom Schulungsanbieter benannte und für den Kunden akzeptable Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ermöglichen. Der Schulungsanbieter darf die Prüfung unter Beachtung des Daten- und Geheimnisschutzes in den Räumen des Lizenznehmers zu dessen regelmäßigen Geschäftszeiten durchführen oder durch zur Verschwiegenheit verpflichtete Dritte durchführen lassen. Der Schulungsanbieter wird darauf achten, dass der Geschäftsbetrieb des Kunden durch seine Tätigkeit vor Ort so wenig wie möglich gestört wird. Ergibt die Überprüfung eine Überschreitung der erworbenen Lizenzanzahl um mehr als 5% (fünf Prozent) oder eine anderweitige nicht-vertragsgemäße Nutzung, so trägt der Kunde die Kosten der Überprüfung, ansonsten trägt die Kosten der Schulungsanbieter. Alle sonstigen Rechte bleiben vorbehalten.

6. Verfügbarkeit der digitalen Trainingsanwendungen, technischer Support, keine fachliche Betreuung und Sicherheit

  1. Der Schulungsanbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit der digitalen Trainingsanwendungen von 98.5% gerechnet auf sechs (6) Monate. Bei der Berechnung der tatsächlich erreichten Verfügbarkeit bleiben ordnungsgemäß angekündigte Wartungsfenster, Zeiten, in denen der Schulungsanbieter eine vorübergehende Sperrung vornehmen durfte, Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Streik, Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien) sowie Störungen, die ihre Ursache außerhalb des Verantwortungsbereichs des Schulungsanbieters haben, insbesondere in Netzen oder Systemen Dritter. Geplante Wartungsfenster werden grundsätzlich außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und mindestens 48 Stunden zuvor in Textform angekündigt; dringende sicherheitsbedingte Maßnahmen sind hiervon ausgenommen und werden so früh wie möglich angekündigt. Die Verfügbarkeit wird am Übergabepunkt, also am Ausgang des Rechenzentrums des Schulungsanbieters, gemessen.
  2. Der Schulungsanbieter stellt einen kostenlosen Support zur Unterstützung bei technischen Problemen bei der Nutzung der digitalen Trainingsanwendungen zur Verfügung. Die Supportleistungen werden Schulungsanbieter werktäglich Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr (MEZ) erbracht. Ausgenommen hiervon sind gesetzliche Feiertage im Freistaat Bayern sowie der 24. und 31. Dezember eines jeden Jahres. Die Zeit bis zur erstmaligen Reaktion auf E-Mail-Anfragen kann je nach Auslastung variieren. Der Schulungsanbieter bemüht sich stets um eine Reaktion innerhalb angemessener Zeit. Anfragen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, gelten als während des nächstfolgenden Werktages eingegangen.
  3. Der Support beinhaltet keine fachliche Betreuung und auch nicht die Möglichkeit fachliche Fragen zu stellen.
  4. Die Parteien verwenden und beachten die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Sicherheitstechnologien (etwa Verschlüsselung, Kennwortschutz) bei der Bereitstellung der digitalen Trainingsanwendungen und anderen damit zusammenhängenden Leistungen und bei der Nutzung der digitalen Trainingsanwendungen und der damit zusammenhängenden Leistungen.

7. Technische Systemanforderungen beim Kunden

Voraussetzung für die Nutzung der digitalen Trainingsanwendungen des Schulungsanbieters ist die Einhaltung der technischen Systemvoraussetzungen durch den Kunden. Die technischen Systemvoraussetzungen für die Nutzung der digitalen Trainingsanwendungen sind in der jeweiligen Leistungsbeschreibung beschrieben.

8. Tests / Ausstellung eines Zertifikats oder einer Teilnahmebescheinigung

  1. Soweit die Leistungsbeschreibung der jeweiligen digitalen Trainingsanwendungen einen Test vorsieht, kann der Kunde nach vollständiger Durchführung der jeweiligen digitalen Trainingsanwendungen an einem Test teilnehmen, um seine erlernten Kenntnisse unter Beweis zu stellen und zu testen.
  2. Bei dem Test handelt es sich um einen Digitalen Multiple-Choice-Tests mit Fragenpool. Konkretere Informationen zum Test, insbesondere Inhalte, Sprache, Bestehensgrenze, Nachholbarkeit bei Nichtbestehen, enthält die Leistungsbeschreibung der jeweiligen digitalen Trainingsanwendungen.
  3. Bei bestandenem Test erhält der Kunde ein Zertifikat in digitaler Form in der Sprache deutsch ausgestellt. Die Inhalte des Zertifikats sind in der Leistungsbeschreibung der jeweiligen digitalen Trainingsanwendungen konkret aufgeführt.
  4. In den Fällen, in denen dem Teilnehmer kein Zertifikat ausgestellt wird, erhält er eine Teilnahmebescheinigung. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweiligen digitalen Trainingsanwendungen.

9. Kündigungsrecht

  1. Eine Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund ist für beide Parteien unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund besteht für den Schulungsanbieter insbesondere dann, wenn
    1. Der Kunde in einer Weise gegen diese Vertragsbestimmungen verstößt, die zu einem Schaden für den Schulungsanbieter führen oder die Sicherheit oder Betriebsfähigkeit der digitalen Trainingsanwendungen mehr als nur unerheblich beeinträchtigen könnte und den Verstoß auch nach Aufforderung nicht beseitigt oder unterlässt;
    2. Wenn eine sofortige Kündigung erforderlich ist, um anwendbarem Recht oder zwingenden Anforderungen staatlicher Stellen nachzukommen;
    3. Wenn eine Zurverfügungstellung der gebuchten digitalen Trainingsanwendungen an den Kunden aus regulatorischen Gründen nicht (mehr) möglich ist, ohne wesentliche Änderungen an der jeweiligen digitalen Trainingsanwendungen vorzunehmen;
    4. Ein Fall des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB vorliegt.

10. Änderungsrecht des Schulungsanbieters an der Digitalen Trainingsplattform und an den E-digitalen Trainingsanwendungen.

  1. Der Schulungsanbieter ist berechtigt, die vertraglich vereinbarte Leistung oder Teile der Leistung (= Digitale Trainingsplattform und digitalen Trainingsanwendungen) über das zur Aufrechterhaltung der Vertragsgemäßheit dieser Leistungen durch Aktualisierungen Erforderliche hinaus jederzeit zu ändern, sofern die vertraglich vereinbarte Leistung dem Kunden über einen bestimmten Zeitraum bereitgestellt oder zugänglich gemacht wird und ein berechtigter Grund hierfür vorliegt. Dies gilt sowohl für Änderungen zugunsten des Kunden als auch für Änderungen zu dessen Nachteil.
  2. Ein berechtigter Grund im Sinne dieser Bestimmung liegt insbesondere vor, wenn die Änderung erforderlich ist, um (a) die vertraglich vereinbarte Leistung an eine neue technische Umgebung oder an eine erhöhte Zahl von Nutzern anzupassen, (b) neue gesetzliche oder behördliche Anforderungen zu erfüllen, (c) Sicherheitslücken zu beheben, (d) notwendige Anpassungen aufgrund von Änderungen durch Drittanbieter vorzunehmen, (e) die Kompatibilität mit gängiger Hard- oder Software sicherzustellen oder (f) auf wesentliche Änderungen der Marktbedingungen oder Nutzeranforderungen zu reagieren oder wenn sie aus sonstigen wichtigen betrieblichen Gründen notwendig ist.
  3. Hat die Änderung lediglich eine geringfügige nachteilige Auswirkung auf die Nutzung der vertraglich vereinbarten Leistung, so ist der Kunde hierüber spätestens zum Zeitpunkt der Änderung in Textform zu informieren. In allen anderen Fällen, d. h. wenn die Änderung eine mehr als geringfügige nachteilige Auswirkung auf die Nutzung der vertraglich vereinbarten Leistung hat, ist der Kunde in Textform innerhalb einer angemessenen Frist vor der Änderung über diese zu informieren. Die Mitteilung hat Angaben zu den Merkmalen und dem Zeitpunkt der Änderung sowie über das sich daraus ergebende Recht des Kunden zur Vertragskündigung zu enthalten.
  4. Im Falle einer mehr als geringfügigen nachteiligen Auswirkung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung im Sinne von Absatz (3) oder nach der Änderung der Leistung – je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt – kostenfrei zu kündigen. Das Kündigungsrecht besteht nicht, wenn der Schulungsanbieter dem Kunden ermöglicht, die vertraglich vereinbarte Leistung unverändert und ohne zusätzliche Kosten beizubehalten und die Vertragsgemäßheit der Leistung gewahrt bleibt.
  5. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht nach Absatz (4) Gebrauch, so hat er den Schulungsanbieter über seine Entscheidung zur Kündigung zu informieren. In diesem Fall hat der Schulungsanbieter den Kunden sämtliche aufgrund des Vertrages geleisteten Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der vorgenannten Erklärung ohne zusätzliche Kosten zu erstatten, und zwar unter Verwendung desselben Zahlungsmittels, dessen sich der Kunde bei der ursprünglichen Zahlung bedient hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart und dem Kunden entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Die Erstattung erfolgt lediglich anteilig für den Zeitraum, in dem die vertraglich vereinbarte Leistung nicht vertragsgemäß war, sowie für Vorauszahlungen im Hinblick auf die verbleibende Vertragslaufzeit. Im Gegenzug ist der Schulungsanbieter berechtigt, die weitere Nutzung zu unterbinden. Gleichzeitig ist der Kunde verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Leistung nicht weiter zu nutzen und Dritten nicht zugänglich zu machen.

11. Haftung des Schulungsanbieters

Der Schulungsanbieter haftet auf Schadensersatz aus jeglichem Rechtsgrund der Höhe nach entsprechend den folgenden Bestimmungen:
  1. Die Haftung des Schulungsanbieters für Schäden, die vom Schulungsanbieter oder einem seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist der Höhe nach unbegrenzt.
  2. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung des Schulungsanbieters unabhängig vom Grad des Verschuldens der Höhe nach unbegrenzt.
  3. Unbegrenzt der Höhe nach ist die Haftung auch für Schäden, die auf schwerwiegendes Organisationsverschulden des Schulungsanbieters zurückzuführen sind, sowie für Schäden, die durch Fehlen einer garantierten Beschaffenheit hervorgerufen werden.
  4. Bei der Verletzung solcher Vertragspflichten durch den Schulungsanbieter, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut, haftet der Schulungsanbieter, wenn keiner der in Ziffern 12 (1) bis 12 (3) genannten Fälle gegeben ist, der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
  5. Jede weitere Haftung des Schulungsanbieters ist ausgeschlossen.
  6. Die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
  7. Der Schulungsanbieter haftet im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen bei Datenverlust nur auf den Betrag, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre.
  8. Die Haftung des Schulungsanbieters gemäß § 536 a Abs. 1 1. Alt. BGB ist ausgeschlossen.

12. Vergütung, Fälligkeit, Zahlungsmodalitäten und Zahlungsverzug

  1. Soweit nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart ist, ergibt sich die Höhe der Vergütung für die vom Schulungsanbieter zu erbringenden Leistungen aus dem jeweils gültigen Internetangebot des Schulungsanbieters.
  2. Die Vergütung, für die vom Schulungsanbieter zu erbringenden Leistungen sind im Voraus zur Zahlung fällig, der Fälligkeitszeitpunkt für die Vorkasse ist von der gewählten Zahlungsmethode (hierzu Ziffer 13 (3) abhängig.
  3. Für die Zahlung der Vergütung bietet der Schulungsanbieter mittels des unabhängigen und PCI-konformen Dienstleister Stripe (www.stripe.com) folgende Zahlungsmethoden an: Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, und Zahlung per Rechnung.
  4. Soweit nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart ist, sind Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig (Zahlungsmethode: Zahlung per Rechnung).
  5. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Schulungsanbieter berechtigt ab Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils aktuellen gesetzlichen Basiszinssatz geltend zu machen und für jede Mahnung eine Mahnkostenpauschale in Höhe von 2,50 EUR in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Schulungsanbieter geringere Mahnkosten als 2,50 EUR oder keine Mahnkosten entstanden sind. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt davon unberührt.
  6. Solange der Kunde in Zahlungsverzug ist, hat der Schulungsanbieter das Recht den Nutzer-Account bzw. die Nutzer-Accounts des Kunden zu sperren. Vor der Sperrung wegen Zahlungsverzugs informiert der Schulungsanbieter den Kunden über die bevorstehende Sperrung und die Gründe der Sperrung und gibt dem Kunden Gelegenheit, innerhalb von drei (3) Werktagen dazu Stellung zu beziehen.

13. Datenschutz, Geheimhaltung, Vertraulichkeit und Referenzkundennennung

  1. Die Parteien werden; die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.
  2. Sofern und soweit der Schulungsanbieter im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden hat, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen.
  3. Die Parteien verpflichten sich, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnissen), die sie im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung erfahren, Stilschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben oder auf sonstige Art zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind.
  4. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit die jeweilige Partei gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist. Von einer Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung sind die Parteien jeweils entbunden, wenn die vertraulichen Informationen:

    1. zum Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt sind;
    2. nach Offenlegung allgemein bekannt werden, ohne dass der Empfänger gegen die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit verstoßen hat;
    3. zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits nachweislich im Besitz des Empfängers waren;
    4. gleichzeitig oder nach der Offenlegung rechtmäßig von Dritten bezogen werden und diese Dritten gegenüber dem Offenleger zur Weitergabe der Informationen befugt sind;
    5. mit Einwilligung oder Zustimmung der jeweils anderen Partei offengelegt und weitergegeben werden.

  5. Der Schulungsanbieter ist berechtigt, den Kunden für einen Zeitraum von 3 Jahren ab jeweiligen Vertragsschluss als Referenz in Marketing- und Vertriebsunterlagen (Website, Unternehmenspräsentationen und Angebotsunterlagen) zu nennen und hierfür den Unternehmensnamen sowie das Firmenlogo des Kunden zu verwenden. Eine Nennung erfolgt ausschließlich in einer Weise, die keine Rückschlüsse auf vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse oder konkrete Vertragsinhalte zulässt. Der Schulungsanbieter informiert den Kunden unverzüglich, soweit er ihn als Referenz nennt.
  6. Die Nutzung des Logos erfolgt unter Berücksichtigung etwaiger vom Kunden übermittelter Brand-Guidelines.
  7. Der Kunde kann der Referenznennung jederzeit ohne Nennung von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Nach Zugang des Widerspruchs wird der Anbieter die Referenznennung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, einstellen und entsprechende Darstellungen aktualisieren.
  8. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Referenznennung erfolgt nur, soweit hierfür eine gesonderte Rechtsgrundlage besteht.

14. Höhere Gewalt

Für den Fall, dass der Schulungsanbieter aufgrund eines ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignisses, auf das er keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (Höhere Gewalt) seine Leistungspflichten gegenüber der anderen Partei ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen kann, sind die betroffenen Leistungspflichten auf Seiten des Schulungsanbieters so lange ausgesetzt, wie das Ereignis und dessen Folgen andauern; ebenso entfallen für diesen Zeitraum etwaige Gegenleistungspflichten der anderen Partei. Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche der anderen Partei bestehen insoweit nicht. Der Schulungsanbieter ist jedoch verpflichtet, die andere Partei unverzüglich in Textform über das Ereignis, die ausgesetzten Leistungspflichten sowie die voraussichtliche Dauer der Aussetzung der Leistungspflichten zu informieren. Entsprechendes gilt, wenn er unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt erkennen muss, dass sich die mitgeteilte voraussichtliche Dauer der Aussetzung wesentlich verändert. Dauert das Ereignis länger als sechs Monate ab erstmaliger Information gegenüber der anderen Partei an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

15. Sonstiges

  1. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, die zwischen Kunde und Schulungsanbieter geschlossen werden, der Sitz des Schulungsanbieters.
  2. Das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts des Internationalen Privatrechts (IPR) sowie des UN-Kaufrechts (CISG).
  3. Eine Aufrechnung ist nur hinsichtlich unstrittiger oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche möglich.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Das Gleiche gilt für den Fall, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien eine neue Regelung zu vereinbaren die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss des Vertrages diesen Punkt bedacht hätten.

Stand der AGB 12/2025